Schriftgröße ändern:
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten

Lernrückstände können aufgeholt werden

25.03.2021

Durch einen neuen Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 23.03.2021 können Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr freiwillig von der Versetzung bzw. vom Aufrücken in den nächsthöheren Schuljahrgang zurücktreten, wenn es aufgrund der Einschränkungen des Schulbetriebs durch die Corona-Pandemie zu Lernrückständen beim Erwerb der Kompetenzen gekommen ist. Dabei gilt die Orientierung an den jeweiligen Kerncurricula der einzelnen Fächer. Der Erlass soll den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Corona-Pandemie in besonderem Maße von Lernrückständen betroffen sind, den Erwerb der noch fehlenden Kompetenzen ermöglichen. Ob es für eine Schülerin oder einen Schüler die passende Maßnahme ist, um den Ursachen der Lernrückstände entgegenzuwirken, soll in einer individuellen Beratung mit der Schule festgestellt werden.

 

Eltern, die diese Möglichkeit des Aufholens von Lernrückständen für ihr Kind wahrnehmen möchten, müssen einen Antrag für das freiwillige Zurücktreten im Schuljahr 2020/2021 vor dem 1. Juni 2021 stellen.