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Notbetreuung auch in den Osterferien

26.03.2020

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, steht die Notbetreuung in der Schule  in der Corona-Krise auch während der Osterferien von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung, wenn Sie zu einer der in der Verfügung genannten Personengruppen gehören:

 

· Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

· Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

· Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

 

Die Landesschulbehörde hat die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notbetreuung geändert. Ab sofort werden Kinder in die Notbetreuung auch dann aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

 

Wir wünschen Ihnen allen ein gutes Durchkommen durch diese schwierigen Zeiten, frohe Ostern und bleiben Sie gesund!

Das Kollegium der Grundschule Himbergen